Bekanntmachung des Planungsverbandes Region Rostock vom 5. Januar 2024
Der erste Entwurf des neuen Raumentwicklungsprogrammes für die Region Rostock wird zum 22. Januar veröffentlicht. Der Entwurf ist im Internet unter www.planungsverband-rostock.de sowie unter www.raumordnung-mv.de einsehbar. Bis zum
1. März 2024
können alle Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Stellen und sonstigen Interessen-ten zum Entwurf Stellung nehmen. Stellungnahmen können
- per E-Mail an: beteiligung[at]afrlrr.mv-regierung.de
- per Online-Formular unter www.raumordnung-mv.de
- per Brief an: Planungsverband Region Rostock, Doberaner Straße 114, 18057 Rostock
- mündlich (zur Niederschrift) an der oben genannten Anschrift
abgegeben werden. Verspätet eingegangene Stellungnahmen, soweit sie nicht auf be-sonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, bleiben unberücksichtigt. Bitte nutzen Sie bevorzugt die elektronischen Wege und verzichten Sie auf doppelte Einsendungen. Ein-gangsbestätigungen werden nur auf elektronische Stellungnahmen versandt. Adressda-ten und sonstige personenbezogene Angaben werden vertraulich behandelt. Eine ge-druckte Fassung des Entwurfes kann bei der Geschäftsstelle des Planungsverbandes angefordert oder vor Ort eingesehen werden. Telefonnummern und Öffnungszeiten so-wie nähere Hinweise zum Datenschutz sind unter www.planungsverband-rostock.de zu finden.
Die Region Rostock umfasst die Hansestadt und den Landkreis Rostock. Das neue Regi-onale Raumentwicklungsprogramm soll bis zum Jahr 2035 gelten. Der Entwurf enthält Flächen zur Erweiterung des Rostocker Seehafens, Flächen für große Industrie- und Gewerbeansiedlungen und für Windparks in der gesamten Region. Der Entwurf enthält auch Vorgaben für die Bauleitplanung der Gemeinden, den Freiraumschutz und für wei-tere Raumnutzungen, die von überörtlicher Bedeutung sind. Aufgrund der eingegange-nen Stellungnahmen wird der Entwurf überarbeitet und dann nochmals veröffentlicht. Mit dem zweiten Entwurf wird auch ein Umweltbericht herausgegeben, in dem die vo-raussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung beschrieben und bewertet werden. Die Beschlussfassung über das neue Raumentwicklungsprogramm ist für das Jahr 2025 vorgesehen.
Das Verfahren ist in den §§ 7 bis 11 des Raumordnungsgesetzes geregelt (Raumord-nungsgesetz vom 22. Dezember 2008, BGBl. I S. 2986, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023, BGBl. 2023 I Nr. 88). Der erste Entwurf dient der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Absatz 1. Nähere Bestimmun-gen zum Inhalt der Raumentwicklungsprogramme und zur Verantwortung der Pla-nungsverbände enthält das Landesplanungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Landes-planungsgesetz (LPlG) vom 5. Mai 1998, GVOBl. M-V 1998, 503, 613, zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. April 2020, GVOBl. M-V S. 166, 181).
Michael Fengler
Leiter der Geschäftsstelle